Jugendlichtblicke
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Stationäre Betreuung als Individual- und intensivpädagogische Maßnahme gemäß §§ 27, 34, 35, 36, 41 SGB VIII
„So still bin ich lang nicht gewesen, und wenn das Auge Licht ist, wird der ganze Körper Licht sein.” Johann Wolfgang v. Goethe